UPDATE : Coronaverordnung vom 04.03.2022 - Spielbetrieb unter 3G-Regeln

Liebe Mitglieder,

nach der neuen Corona-Verordnung ist der Spielbetrieb wieder unter 3G-Regeln möglich.

1.) ein tagesaktueller Point-of-Care (PoC)-Antigen-Test (sogenannter „Bürgertest“, Schnelltest) mit negativem Ergebnis, der eine Gültigkeit von 24 Stunden oder ein PCR-Antigen-Test (Abstrich mit Laborbefund) der eine Gültigkeit von 48 Stunden ab Testzeitpunkt besitzt

2.) der Nachweis einer vollständigen Covid-19-Impfung (gültig 14 Tage seit der letzten notwendigen Impfung)

3.) ein Selbsttest unter Aufsicht einer hierzu beauftragten volljährigen Person mit negativem Ergebnis durchgeführt wurde oder

4.) der Nachweis einer Genesung nach einer Covid-19-Erkrankung (positives Testergebnis mindestens 28 Tage nach und nicht älter als 3 Monate)

5. Für alle Schüler gilt, dass beiführen eines Schülerausweises als Ausweisdokuments für die Testpflicht ausreichend.

Liebe Grüße

Euer Vorstand